Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Graf Nutzfahrzeug AG (Stand: 16.02.2026)

  1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen der Graf Nutzfahrzeug AG, Nordstrasse 1, 5502 Hunzenschwil (nachfolgend «Graf») und ihren Käufern, Mietern, Leasingnehmern, Bestellern, Auftraggebern sowie weiteren Vertragspartnern (nachfolgend «Kunde»), insbesondere für den Verkauf von Nutzfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör, die Vermietung und das Leasing von Nutzfahrzeugen sowie für Reparatur- und Serviceleistungen, soweit die Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen haben.
    Graf behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
    Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von Graf ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden und nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen. 
    Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Offerten, Preise
    Offerten von Graf sind – sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Frist festgehalten wurde – für 30 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich.
    Die vertraglich vereinbarten Preise beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferungen/Leistungen in Umfang und Ausführung.
    Zusätzliche Leistungen, die im massgebenden Angebot nicht enthalten sind, werden nach Aufwand verrechnet.
    Die Preise verstehen sich netto ab Sitz Graf, exkl. MwSt., sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
    Zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Lieferung eintretende Erhöhungen von Vorlieferanten- und/oder Herstellerpreisen, Zolltarifen, Wechselkursen, Einfuhr- und Mehrwertsteuern und/oder Einführungen von Steuern und/oder Gebühren, welche Graf nicht zu verantworten hat, berechtigen Graf zu einer Preisanpassung in entsprechendem Umfang.
    Transport- und Verpackungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden separat ausgewiesen.
  3. Angebote, Darstellungen
    Angebote, Preislisten, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Muster und Testwaren sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung sind ohne Ankündigung vorbehalten. Masse, Gewichte, Abbildungen und Angaben sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
    Pläne, Zeichnungen, Angebote und Berechnungen bleiben im Eigentum von Graf und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Graf nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt (kopiert, gescannt, fotografiert etc.) oder zur Selbstanfertigung verwendet werden. Kommt ein Geschäft nicht zustande, sind Graf sämtliche ausgearbeiteten Unterlagen unaufgefordert auszuhändigen.
  4. Zahlungsbedingungen, Verrechnung, Abtretung der Rechte
    Für Lieferungen, Leistungen und Reparaturen gelten die in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Unberechtigte Abzüge werden rückbelastet.
    Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag spätestens bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum (Verfalltag) vollständig zu begleichen. Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich und begründet zu erheben; andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt..
    Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht vollständig nach, gerät er mit Ablauf der Zahlungsfrist, d.h. am Folgetag des auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatums, ohne Mahnung in Verzug und hat auf den offenen Betrag Verzugszinsen von 6 % p.a. zu bezahlen. Graf ist berechtigt, pro Mahnung eine Gebühr von pauschal CHF 50.– in Rechnung zu stellen; weitergehende Kosten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug, insbesondere tatsächlicher Mehraufwand, Inkasso-, Betreibungs-, Gerichts-, Anwalts-, Bank- und sonstige Fremdkosten kann Graf dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen.
    Allfällige geltend gemachte Mängel berechtigen den Käufer nicht zum Rückbehalt von Zahlungen. 
    Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist Graf berechtigt, sämtliche Leistungen ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen. Der Kunde trägt das Risiko von Verzögerungen und daraus entstehenden Kosten; Graf übernimmt hierfür keine Haftung.
    Graf darf, soweit gesetzlich zulässig, jederzeit Forderungen verrechnen und Rechte ohne Zustimmung des Kunden abtreten.
  5. Vertragserfüllung, Übergang der Gefahr
    Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald Graf dem Käufer das Vertragsobjekt erstmals zur Abholung anzeigt. Ist verabredet, dass Graf die Ware einem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmen o.ä..) zu übergeben hat, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald Graf die Ware erstmals dem Spediteur übergibt. 
    Die Gefahr für das Vertragsobjekt – insbesondere das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung – geht mit Vertragserfüllung auf den Kunden über. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Kunden.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Graf. Graf ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
  7. Garantie
    Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden im gesetzlich zulässigen Umfang vollständig ausgeschlossen. Stattdessen gewährt Graf dem Kunden auf Neuware und Arbeitsleistung eine Garantie von 12 Monaten ab Übergabe gemäss den nachfolgenden Bestimmungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 
    Der Kunde hat das Vertragsobjekt unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Augenfällige Mängel wie Beschädigungen, Bruch, Manko etc. sind vom Empfänger bei der Übergabe sofort zu beanstanden. Verdeckte Mängel hat der Kunde umgehend nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige schriftliche Beanstandung, entfallen allfällige Garantieansprüche.
    Bei rechtzeitig erfolgter und berechtigter Beanstandung verpflichtet sich Graf zur Instandsetzung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Ob eine Instandsetzung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, liegt im Ermessen von Graf. Eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Graf. Weitere (Schaden-)Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    Die Garantieleistung wird nur erbracht, wenn keine Ausschlussgründe wie übliche Abnutzung, Schäden durch nicht fachgerechte Handhabung, Verwendung und/oder Montage durch den Kunden sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen. 
    Für Occasionsteile und vom Kunden angelieferte Teile lehnt Graf jegliche Garantie ab, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
  8. Warenrücknahme
    Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme vertragsgemäss gelieferter Ware. Vertragsgemäss gelieferte Waren nimmt Graf daher nur mit schriftlicher Zustimmung zurück. Für retournierte, einwandfreie Waren wird eine Gutschrift gewährt, wenn die Rückgabe innerhalb von 8 Kalendertagen ab Bestätigung der Rücknahme erfolgt.
  9. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung von Graf ist auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und der rechtswidrigen Absicht beschränkt. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen der Graf sowie für indirekte und/oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall etc. ergeben, ist vollumfänglich ausgeschlossen.
    Es können nur rechtskräftig festgestellte oder nicht bestrittene, d.h. schriftlich anerkannte, Forderungen gegenüber Graf verrechnet werden.
  10. Lieferfrist
    Lieferfristen und Terminangaben in Offerten und Auftragsbestätigungen sind unverbindlich und berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Preisminderungs- und/oder Schadenersatzansprüche, ausser es wurde ein Fixtermin ausdrücklich schriftlich vereinbart. Auch vereinbarte Fixtermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer bzw. Hersteller. 
  11. Höhere Gewalt 
    Graf haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb der Kontrolle von Graf liegen, einschliesslich Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Lieferengpässen oder behördlichen Anordnungen.
  12. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für alle Lieferungen und Dienstleistungen ist der Sitz von Graf: Nordstrasse 1, 5502 Hunzenschwil.
  13. Annahmeverzug
    Verweigert der Kunde nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist die Annahme der Vertragsgegenstände oder erklärt, die Vertragsgegenstände nicht annehmen zu wollen, so kann Graf die Erfüllung verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Graf ist berechtigt, wahlweise pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern.
  14. Datenschutz
    Graf ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang damit erhaltenen Daten über den Kunden – gleich ob sie vom Kunden selbst oder von Dritten stammen – in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz zu bearbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten Dritten offengelegt und von diesen bearbeitet werden können, sofern dies im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Im Übrigen gilt die unter www.graf-daf.ch/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung.
  15. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, hat dies nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird diesfalls durch eine neue, ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.
  16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Die Vertragsbeziehungen zwischen Graf und ihren Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
    Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, vorbehältlich eines (teil-)zwingenden Gerichtsstands, der Sitz von Graf in Hunzenschwil AG.

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