Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Graf Nutzfahrzeug AG
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend «AGB») regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Graf Nutzfahrzeug AG, Nordstrasse 1, 5502 Hunzenschwil (nachfolgend „Graf“ genannt) und ihren Kunden bzw. Vertragspartnern. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Graf und ihren Kunden bzw. Vertragspartnern, insbesondere für den Handel mit Nutzfahrzeugen, Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör, Vermietung bzw. Verleasung von Nutzfahrzeugen, sowie für Reparatur- und Serviceleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn sie von Graf ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden und nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Offerten, Preise
Offerten von Graf sind – sofern nicht anders im Angebot festgehalten – für 30 Tage verbindlich.
Die vertraglich vereinbarten Preise beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferungen/Leistungen in Umfang und Ausführung.
Zusätzliche Leistungen, die im massgebenden Angebot nicht enthalten sind, werden nach Aufwand verrechnet.
Die Preise verstehen sich netto ab Sitz Graf, exkl. MwSt., sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Änderungen von Währungs-, Lohn- oder Materialkosten bis zur Lieferung berechtigen Graf, eine Preis- bzw. Kostenanpassung im Rahmen der eigenen Verteuerung vorzunehmen.
Transport- und Verpackungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden separat ausgewiesen.
3. Zahlungsbedingungen, Verrechnung, Abtretung der Rechte
Für Lieferungen, Leistungen und Reparaturen gelten die in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen einer speziellen Vereinbarung. Unberechtigte Abzüge werden rückbelastet.
Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag spätestens bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Innerhalb der Zahlungsfrist kann der Kunde begründet schriftlich Einwände gegen die Rechnung erheben; danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, gerät er mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6 % p.a. zu bezahlen. Graf ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 50.– pauschal in Rechnung zu stellen; weitergehende Gebühren und tatsächlicher Mehraufwand bleiben vorbehalten.
Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist Graf berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen.
4. Nutzen und Gefahr, Eigentumsvorbehalt
Die Gefahr für das Vertragsobjekt – insbesondere das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung – geht auf den Kunden über bei Übergabe an den Kunden oder an die vom Kunden bestimmte Transportperson. Eine von Graf übernommene Transportkostenregelung ändert nichts am Gefahrenübergang.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Graf.
5. Beanstandungen
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen spätestens 8 Tage nach Objektübergabe schriftlich bei Graf eingereicht werden, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche verwirkt.
Beschädigungen, Bruch, Manko etc. sind vom Empfänger bei der Übernahme sofort zu beanstanden.
Richtig gelieferte Waren nimmt Graf nur mit schriftlicher Zustimmung zurück. Für retournierte, einwandfreie Waren wird eine Gutschrift gewährt, wenn die Rückgabe innerhalb von 8 Tagen erfolgt.
6. Gewährleistung
Graf gewährleistet auf Material und Arbeit eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum, sofern nicht anders vereinbart.
Bei berechtigten Qualitätsbeanstandungen verpflichtet sich Graf zur kostenlosen Instandsetzung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Graf. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Eine fachgerechte Handhabung, Verwendung und Montage durch den Kunden wird vorausgesetzt. Normaler Verschleiss ist ausgeschlossen.
Für Occasionsteile und vom Kunden angelieferte Teile lehnt Graf jegliche Garantie ab, sofern nicht anders vereinbart.
7. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Graf als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
8. Lieferfrist
Lieferfrist- und Terminangaben in Offerten und Auftragsbestätigungen sind unverbindlich und berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der Lieferung zu verweigern, den Vertrag zu annullieren oder Preisminderungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend zu machen; ausser es wurde ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer bzw. Hersteller.
9. Angebote, Darstellungen
Angebote, Preislisten, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Muster und Testwaren sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung sind ohne Ankündigung vorbehalten. Masse, Gewichte, Abbildungen und Angaben sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Pläne, Zeichnungen, Angebote und Berechnungen bleiben im Eigentum von Graf und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Graf nicht an Dritte weitergegeben, kopiert oder zur Selbstanfertigung verwendet werden. Kommt ein Geschäft nicht zustande, sind sämtliche ausgearbeiteten Unterlagen Graf zur Verfügung zu stellen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Dienstleistungen ist der Sitz von Graf: Nordstrasse 1, 5502 Hunzenschwil.
11. Annahmeverzug
Verweigert der Käufer nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder erklärt er, die Ware nicht abnehmen zu wollen, so kann Graf die Erfüllung verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Graf ist berechtigt, wahlweise pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern.
12. Datenschutz
Graf ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang damit erhaltenen Daten über den Vertragspartner – gleich ob sie vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen – im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen Graf und ihren Vertragspartnern unterstehen dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz von Graf in Hunzenschwil.
Hunzenschwil, Dezember 2025